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| EEG-Finanz-Wissen: Unterscheidung Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung |
Soll man eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen? Was macht mehr Sinn oder ist das von der ausführenden Tätigkeiten oder vom aktuellen Beruf abhängig? Ist das Risiko der Berufsunfähigkeit größer, als das der Erwerbsunfähigkeit?

Dies sind einige Fragen, die man sich durchaus stellen sollte, bevor man sich für die eine oder andere Absicherung entscheidet. Zuerst sollte daher geklärt werden, wann tritt eine Berufsunfähigkeit und wann eine Erwerbsunfähigkeit in Kraft.

Betrachtet man die Definitionen, wird der Unterschied schnell erkennbar. Eine Erwerbsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn man aufgrund von Krankheit oder anderen Gebrechen nicht mehr in der Lage ist für voraussichtlich mindestens 3 Jahre , täglich für mehr als 3 Stunden irgendeine Tätigkeit auszuüben.

Die bisherige Lebensstellung, Einkommen oder der Arbeitsmarkt spielt hierbei keine Rolle. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit , Unfall oder Invalidität vorliegt.

Der Schwerpunkt der Definition liegt in der Wortwahl Berufsausübung. Daher macht eine Berufsunfähigkeits-versicherung erst Sinn, wenn man einen genau definierten Beruf bereits ausübt.


Aber das Wissen der genauen Definition reicht nicht aus, um eine vernünftige Entscheidung zu treffen, denn bevor man sich entscheidet sollte man eine gute Beratung in Anspruch nehmen.

Daher rät der unabhängige Versicherungsmakler aus Stuttgart, Rainer Liebmann, dass es sehr wichtig ist, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, da man das "Kleingedruckte" stets beachten sollte.

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften gibt es verschiedene Klauseln, welche unter Umständen nicht richtig verstanden werden oder im Falle des Eintritts einer Berufsunfähigkeit dazu führen können, dass die Gesellschaften nicht leisten müssen.

Wer also seine Arbeitskraft versichern sollte, da er der sogenannte "Ernährer" ist, tut gut sich im Vorfeld richtig zu informieren, eine unabhängige Beratung zu nutzen, um ausschließen zu können, dass die entstehenden Kosten für eine Versicherung nicht eine Fehlinvestition darstellen.

Die 7 Vorteile einer PKV

Vorteil 1: Beste Leistungen

Neben Chefarztbehandlungen, hohen Zahnersatzleistungen, modernen Vorsorgeprogrammen finden Sie als Privatpatient einen unschätzbaren Wert: Die individuelle Vertragsgestaltung. Sie ermöglicht Ihnen genau den Versicherungsschutz zu wählen, der Ihnen sinnvoll erscheint.

Vorteil 2: Geringe Beiträge: Ab 59,-- Euro*

Trotz Top-Leistungen günstiger versichert sein! Wie geht das? In der gesetzlichen Kasse kennen wir das Solidaritätsprinzip, d. H. Sie bezahlen mit Ihren Beiträgen auch die Leistungen von sogenannten Nichtzahlern (z. B. Kindern, Familienmitgliedern, sozial Schwache). In der PKV bezahlt jeder nur seinen eigenen Beitrag, und dieser ist oftmals eben geringer. (* nach AG-Anteil bei Angestellten)

Vorteil 3: Weltweiter Versicherungsschutz

Ob im Urlaub oder bei einer intensiven Suche nach hochspezialisierten Fachärzten: Die Private Krankenversicherung bietet in der Regel weltweiten Versicherungsschutz.

Vorteil 4: Beitragsrückerstattung

Wer seiner Krankenversicherung hilft, Kosten zu sparen, bekommt Beiträge zurück - teilweise sogar vertraglich garantiert.

Vorteil 5: Alternativmedizin inklusive

Die Alternative Medizin befindet sich auf dem Vormarsch. Ob Akkupunktur bei Schmerzbehandlung oder Lichttherapie - viele Tarifwerke sehen die Erstattung von alternativen Behandlungsmethoden vor. Fragen Sie einfach Ihren Berater.

Vorteil 6: Aufbau von Rückstellungen

Die Private Krankenversicherung sorgt für morgen vor. Es werden für jeden Versicherten Rückstellungen für die Zukunft gebildet. Mit diesen Rückstellungen werden die Mehrkosten im Rentenalter aufgefangen.

Vorteil 7: Spezielle Gruppenverträge

Für Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten und viele andere Berufsgruppen gelten vorteilhafte Aufnahmebedingungen bis hin zum Kontrahierungszwang für die Versicherungskonzerne. Fragen Sie Ihren Berater.


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